Beratungsstelle für Frauen und Familien – Schwangerenberatung
In dieser Phase der Zerrissenheit stehen Frauen vor dem Problem, sich entscheiden zu müssen. Wer eine Entscheidung trifft, geht immer auch das Risiko ein, sich falsch zu entscheiden. Es besteht die Gefahr, miteinander in Konflikt stehende Gefühle, Wünsche, Einschätzungen falsch gegeneinander abzuwägen. Zeitdruck erschwert eine besonnene Entscheidung ebenso wie mangelnde Erfahrung im Umgang mit Konflikten und ihrer Bewältigung. Qualifizierte Beratungsgespräche und Hilfen können Auswege aus Not- und Konfliktsituationen weisen und Chancen für die Fortsetzung der Schwangerschaft eröffnen.
Das Angebot der Schwangerschaftsberatung umfasst u.a.
- Beratung und Information von Schwangeren und ihren Partnerinnen/Partnern zu den gesetzlichen sozialen Hilfen im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Mutterschaft und Familie
- Hilfe bei der Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen
- Beratung von Schwangeren in Notsituationen
- Information und Beratung über mögliche Hilfen in der jeweiligen Situation
- Vermittlung von finanzieller Unterstützung aus dem Fond "Stiftung für Frauen und Familien"
- Vermittlung von finanzieller Unterstützung aus dem Bischofsfond "Pro Vita"
- Beratung zur Familienplanung
- Beratung und Begleitung nach der Geburt des Kindes
- Beratung von Frauen mit Problemen nach Schwangerschaftsabbruch
In unserer Beratung können Sie ihre gesamte Lebenssituation in den Blick nehmen. Wir geben Tipps und helfen Antworten zu finden. Wir informieren Sie über staatliche Hilfen für Familien, beraten Sie bei Fragen zu Grundsicherungsleistungen ALG II / Sozialhilfe, zu Mutter-Schutzrichtlinien, zur Elternzeit und zu Unterhaltsfragen. Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei Antragsstellungen und Behördenkontakten. In Notlagen beantragen wir für Sie finanzielle Beihilfen aus Stiftungen, wie der Bundesstiftung "Mutter und Kind".
Die Beratung ist kostenlos, unabhängig von Religion und Nationalität und auf Wunsch anonym.
Festgeschrieben ist die Schwangerschaftsberatung im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG). Sie unterscheidet zwischen der allgemeinen, insbesondere Informationen und Hilfsangebote umfassenden Schwangerenberatung (§2 SchKG) und der im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen stehenden Schwangerschaftskonfliktberatung (§219StGB i.V.m. §§5 - 7 SchKG).
Die Beratungsstellen der Katholischen Kirche stellen seit Januar 2001 keine Beratungsnachweise zum straffreien Abbruch mehr aus.
Unter dem Link www.schwanger-und-viele-fragen.de/materialien/ können Sie folgende Materialien herunterladen:
- Banner in Deutsch und Englisch in unterschiedlichen Formaten
- Textbausteine in deutscher und englischer Sprache
- einen mehrsprachigen Flyer mit Hilfen für Schwangere.