Es gibt Lebenssituationen, die unglücklich und ratlos machen. Mit manchen Problemen kommt man allein nicht weiter. Familienmitglieder und Freunde sind dann oft nicht die richtigen Gesprächspartner. Wir sind für Sie da, wenn Sie sich Sorgen um Ihr Kind machen oder wenn Sie sich einfach einmal über Ihre Familiensituation aussprechen wollen.
Veränderungen, wie Trennung und Scheidung oder Konflikte in der Partnerschaft ziehen immer Folgen für die ganze Familie nach sich. Die Caritas berät Sie in solchen Situationen und versucht gemeinsam mit Ihnen die auftretenden Probleme und deren Folgen zu reduzieren.
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Für einen kleinen Menschen zu sorgen ist gar nicht so leicht. Eine Schwangerschaft bedeutet Fragen, vielleicht auch Sorgen: An was muss ich jetzt alles denken? Wo bekomme ich Hilfe her? Schaffe ich das alles allein?
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Nach einer Trennung oder Scheidung liegt oft einiges im Argen. Die Kinder sind dabei häufig die Leidtragenden der Konflikte. Aber auch Eltern haben Wünsche und Rechte, die es zu erfüllen gilt. Unter Berücksichtigung aller Interessen begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zu einer Lösung.
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Wenn es Streit zu Hause gibt und Sie sich um Ihre Kinder Sorgen machen, helfen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Probleme in der Familie zu lösen.
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Streit in der Familie, Auseinandersetzungen mit den Kindern, Stress in der Schule oder im Beruf - manchmal scheint die Situation so festgefahren zu sein, dass Eltern und Kinder daran verzweifeln. Hilfe von außen kann verhärtete Fronten und Konflikte lösen.
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Viele Eltern sehen sich bei der Erziehung ihrer Kinder mit scheinbar unlösbaren Problemen konfrontiert. Streit, Schulprobleme, Gewalt, Drogen - Eltern machen sich Sorgen um die Zukunft ihrer Kinder.
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Die Erziehungsberatungsstelle der Caritas in Greifswald steht allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu allen Fragen der Erziehung und Beziehung offen.
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Bezugspersonen sind für jeden Menschen wichtig – am meisten für Kinder. Die Verantwortung von Bezugspersonen und Pflegeeltern ist groß: Kinder benötigen liebevolle Zuwendung, Aufmerksamkeit und müssen in ihrer Entwicklung gefördert werden.
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Aufsuchende Erziehungshilfen (§§ 30, 31 und 41 SGB VIII) sind Angebote zur Unterstützung bei Problemen in der Erziehung und/oder in der Familie. Die Hilfe wird vorrangig in der Häuslichkeit der Familien bzw. jungen Menschen erbracht.
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