Kindschaftsrecht
Beratung zum Kindschaftsrecht richtet sich vor allem an Eltern und Kinder sowie an Personen, die Beratung und Unterstützung in Fragen der Trennung und Ausübung der Personensorge benötigen. Ziel ist die Klärung rechtlicher Fragen bezüglich Sorge- und Umgangsrecht und damit eng verbundener Rechtsgebiete. In Konfliktsituationen zwischen Elternteilen und/oder anderen umgangsberechtigten Personen wird Unterstützung gewährleistet.
Es wird Beratung nach §18 SGB VIII, insbesondere §18 (3) angeboten. Zum Wohle des Kindes soll zwischen zunächst divergierenden Interessen vermittelt werden. Im Rahmen dieser Arbeit kann auch das Umgangsrecht wahrgenommen werden, um einen Umgangskontakt nach einer langen Trennungszeit wieder anzubahnen, wenn dabei Schwierigkeiten zu erwarten sind.