Vereinsvormundschaft
Da Kinder aber die Fürsorge eines Erwachsenen brauchen, wird in einem solchen Fall gem. § 1773 Bürgerliches Gesetzbuch ein gerichtlicher Vormund für das Kind gestellt. Die Vereinsvormundschaft kann diese Vormundschaft übernehmen, betreut das betroffene Kind, regelt anstehende Angelegenheiten und verwaltet ggf. vertretungsweise dessen Vermögen.
Der Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. Region Vorpommern mit seinem Regionalzentrum-Anklam ist vom Landesjugendamt Mecklenburg-Vorpommern als Vereinsvormund nach § 1791a Bürgerliches Gesetzbuch anerkannt.