Beratung für Schwangere von A bis Z
Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei Antragsstellungen und Behördenkontakten. In Notlagen beantragen wir für Sie finanzielle Beihilfen aus Stiftungen, wie der Bundesstiftung "Mutter und Kind".
Die Beratung ist kostenlos, unabhängig von Religion und Nationalität und auf Wunsch anonym.
Festgeschrieben ist die Schwangerschaftsberatung im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG). Sie unterscheidet zwischen der allgemeinen, insbesondere Informationen und Hilfsangebote umfassenden Schwangerenberatung (§2 SchKG) und der im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen stehenden Schwangerschaftskonfliktberatung (§219StGB i.V.m. §§5 - 7 SchKG).
Die Beratungsstellen der Katholischen Kirche stellen seit Januar 2001 keine Beratungsnachweise zum straffreien Abbruch mehr aus.
Mehr Informationen unter: www.schwanger-und-viele-fragen.de