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Vom Gericht angeordnet Verantwortung tragen

Rechtliche Betreuung

Manchmal können Menschen ihren Alltag nicht mehr alleine regeln, zum Beispiel wegen einer psychischen Erkrankung, einer Suchterkrankung oder einer anderen Beeinträchtigung. Wenn im Vorfeld keine Regelungen getroffen wurden, stellt sich die Frage, wer sich um die Erledigung wichtiger Angelegenheiten kümmert.

Wie kann eine Vertretung aussehen, die Selbstbestimmung und Menschenwürde wahrt?

Häufige Fragen

Was ist eine rechtliche Betreuung?

Jeder Mensch kann in seinem Leben an einen Punkt kommen, an dem er aufgrund eines Unfalles oder einer Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten eigenständig zu besorgen. In solchen Fällen kann das Amtsgericht eine gesetzliche Betreuung anordnen. Das bedeutet, dass eine erfahrene Person die betroffene Person dabei unterstützt, Entscheidungen zu treffen und wichtige Angelegenheiten zu regeln.

Der Aufgabenkreis, in denen der oder die Betreuer*in befugt ist, die betreute Person zu vertreten und für sie zu handeln, wird durch das Amtsgericht festgelegt. Entscheidend ist der konkrete Unterstützungsbedarf der betreuten Person, der im Vorfeld ermittelt wird.

Aufgabenbereiche einer rechtlichen Betreuung können z.B. sein:

  • Unterstützung bei gesundheitlichen Fragen und medizinischen Entscheidungen
  • Beratung zur Wahl einer geeigneten Wohnform und Unterstützung bei der Umsetzung
  • Hilfe bei der Regulierung finanzieller Verpflichtungen
  • Vertretung und Unterstützung im Kontakt mit Behörden und Institutione
  • Beantragung und Organisation von unterstützenden Hilfen im Alltag

Wie wird eine rechtliche Betreuung eingerichtet?

Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung erfolgt in mehreren Schritten, wobei der Fokus darauf liegt, die Interessen und Bedürfnisse einer Person zu schützen, die aufgrund von gesundheitlichen oder persönlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Angelegenheiten selbstständig zu regeln.

  1. Feststellung des Betreuungsbedarfs: Die Initiative zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung kann von verschiedenen Parteien ausgehen, darunter Angehörige, Ärzte, Sozialdienste oder durch die betroffene Person selbst.
  2. Antragstellung beim Betreuungsgericht oder der Betreuungsbehörde: Nach Feststellung des Betreuungsbedarfs erfolgt die Antragstellung beim örtlich zuständigen Betreuungsgericht. Dieser Antrag kann von Angehörigen, dem potenziellen Betreuer oder anderen Interessenvertretern eingereicht werden. Im Antrag sollten die Gründe für die Notwendigkeit der Betreuung sowie mögliche Betreuungsbereiche dargelegt werden. Die Einrichtung einer Betreuung kann auch bei der Betreuungsbehörde angeregt werden. Zwar entscheidet nur das Betreuungsgericht, aber die Behörde nimmt die Anträge auf, berät und unterstützt die Antragsteller*innen.
  3. Überprüfung des Betreuungsbedarfs: Ein Gutachten, oft von einem Sachverständigen, wird erstellt, um den konkreten Betreuungsbedarf zu ermitteln. Zusätzlich erstellt die Betreuungsbehörde einen Sozialbericht. Beide Einschätzungen bilden die Grundlage des Betreuungsbedarfs. Insbesondere wird hier geprüft, ob es vorrangige Hilfen gibt und wozu die betroffene Person noch selbstständig in die Lage ist.
  4. Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin: Das Betreuungsgericht prüft den Antrag und entscheidet auf Basis des vorliegenden Gutachtens und Sozialberichts über die Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung. Hierzu wird die betroffene Person persönlich angehört. Wenn die Betreuung angeordnet wird, bestellt das Gericht einen rechtlichen Betreuer. Dieser kann ein beruflicher Betreuer, ein ehrenamtlicher Betreuer oder ein Angehöriger sein, je nach den individuellen Gegebenheiten und Erfordernissen. Üblicherweise wird im Vorfeld der Entscheidung eine geeignete Person für die Übernahme der Betreuung akquiriert.
  5. Aufgaben und Umfang der Betreuung festlegen: Das Gericht legt im Beschluss den genauen Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Betreuers oder der Betreuerin fest. Dies kann die Regelung finanzieller Angelegenheiten, medizinischer Entscheidungen, Wohnsituation und weitere persönliche Aspekte umfassen.
  6. Zusammenarbeit und regelmäßige Prüfung: Der rechtliche Betreuer oder die Betreuerin arbeitet eng mit dem Betreuungsgericht, Angehörigen und gegebenenfalls anderen Unterstützungspersonen zusammen. Es ist wichtig, dass die Betreuung regelmäßig überprüft wird, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Bedürfnissen der betreuten Person entspricht.

WICHTIG: Gegen den freien Willen der betroffenen Person darf eine Betreuung nicht eingerichtet werden!

Welche Folgen hat die Einrichtung einer Betreuung?

  1. KEINE Entmündigung:Die Entmündigung Volljähriger ist in Deutschland bereits seit 1992 abgeschafft. Eine Betreuerbestellung hat nicht zur Folge, dass die betreute Person geschäftsunfähig wird. Die Frage, ob eine Person tatsächlich geschäftsunfähig ist, wird im Einzelfall und unabhängig davon beurteilt, ob ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt ist.
  2. Unterstützung vor Vertretung: Der*die vom Betreuungsgericht bestellte Betreuer*in unterstützt die betreute Person in dem genau festgelegten Aufgabenkreis dabei, ihre rechtlichen Angelegenheiten so weit wie möglich selbst wahrzunehmen und ihr Selbstbestimmungsrecht zu wahren. Er oder sie wird nur tätig und macht von der Vertretungsmacht nur Gebrauch, soweit dies erforderlich ist
  3. Wunschbefolgungspflicht: Die Betreuungsperson handelt im Interesse der betreuten Person, achtet auf ihre Wünsche und sorgt dafür, dass Entscheidungen ihre Menschenwürde respektieren und ihrem (mutmaßlichen) Willen entsprechen.
  4. Aufsicht durch das Gericht: Das Amtsgericht überwacht die Betreuung, überprüft regelmäßig deren Notwendigkeit sowie die ordnungsgemäße Tätigkeit des Betreuers / der Betreuerin.

Wer kann zur rechtlichen Betreuerin oder zum rechtlichen Betreuer bestellt werden?

Zum rechtlichen Betreuer oder zur Betreuerin kann grundsätzlich jede Person bestimmt werden, die geeignet und bereit ist, die Betreuung zu übernehmen. Dabei gilt:

  1. Wunsch der betroffenen Person: Die volljährige Person kann selbst benennen, wer sie vertreten soll. Das Gericht folgt diesem Wunsch, sofern die benannte Person geeignet ist und die Betreuung übernehmen möchte.
  2. Ehrenamtliche Betreuer*innen: Familienangehörige, Freunde oder andere Personen aus dem persönlichen Umfeld, die bereit sind, die Betreuung ehrenamtlich zu übernehmen, haben Vorrang.
  3. Berufliche Betreuer*innen: Wenn keine geeigneten ehrenamtlichen Betreuer*innen verfügbar sind, bestellt das Gericht professionelle, beruflich tätige Betreuer*innen.

Tipp: Mit einer Betreuungsverfügung kann jede Person im Voraus festlegen, wer im Bedarfsfall als rechtlicher Vertreter oder rechtliche Vertreterin bestellt werden soll. Das Gericht ist an diese Wahl gebunden, sofern die benannte Person geeignet ist. Ebenso kann dort festgelegt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer*in infrage kommen soll.

Hilfreiche Links

Fragen und Antworten auf www.bmj.de
Neues Betreuungsrecht 2023 auf www.bmj.de
Formulare zum Betreuungsrecht auf www.bmj.de

Flyer rechtliche Betreuung

Flyer Rechtliche Betreuung - Betreuungsverein Caritas Vorpommern als PDF herunterladen
PDF | 761,7 KB

Flyer Rechtliche Betreuung

Weitere Themen rund um Betreuung und Vorsorge

Hilfe für Betroffene

Betreuungsverein "Für den Anderen"

Mit Herz und Verstand

Ehrenamtliche Betreuung

Beratung zur Vorsorge

Vorsorgende Verfügungen

  • Kontakt
Peggy Görig
Betreuungsverein, Ehrenamt & Freiwilligendienste
03838 24 166
03838 24 166
betreuungsverein@caritas-vorpommern.de
Betreuungsverein "Für den Anderen"

Ihre Unterstützung zählt!

Link zur Seite: 'Ehrenamtliche Betreuungsbegleiter:in'

Ehrenamtliche Betreuungsbegleiter:in

Werden Sie ehrenamtliche Unterstützung im Betreuungsverein! In unserem Betreuungsverein begleiten wir Menschen, die auf rechtliche Unterstützung angewiesen sind. Unsere Mitarbeiter:innen übernehmen verantwortungsvoll die gesetzliche Vertretung und kümmern sich dabei um viele organisatorische und rechtliche Angelegenheiten.

Link zur Seite: 'Bundesfreiwilligendienst im Betreuungsverein'

Bundesfreiwilligendienst im Betreuungsverein

Der Betreuungsverein der Caritas mit seinen Standorten in Bergen auf Rügen und Stralsund sucht engagierte Unterstützung im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (Bufdi). Du möchtest dich sozial engagieren, praktische Erfahrungen sammeln und Einblicke in die rechtliche Betreuung gewinnen? Dann bist du bei uns genau richtig!

Link zur Seite: 'Spenden'

Spenden

Spenden für Projekte der Caritas in Vorpommern spielen eine entscheidende Rolle, um die Fortführung unserer Initiativen sicherzustellen. Jeder einzelne Beitrag leistet einen bedeutenden Anteil zur Finanzierung vielfältiger Hilfsangebote. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über Projekte, die auf Ihre Unterstützung angewiesen sind.

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