Tagesstätte für alkoholkranke Menschen
Die Tagesstätte bietet Hilfe für chronisch alkoholkranke Menschen, die Unterstützung auf dem Weg zu einem gesünderen Leben annehmen möchten. Für jeweils 21 Klientinnen und Klienten werden Beschäftigungsmöglichkeiten und Mahlzeiten angeboten, um den Tag ohne Alkohol mit anderen Menschen verbringen zu können. Therapeutische Unterstützung kann in Einzelgesprächen in Anspruch genommen werden. Ziel der Arbeit ist dabei, den Alkoholkonsum zu reduzieren oder aufzugeben oder eine schon erreichte Abstinenz zu festigen. Der Besuch unserer Tagesstätte ist freiwillig, aber verbindlich und regelmäßig sowie langfristig angelegt.
Tagesstruktur durch Beschäftigung
Wir sprechen die grundlegenden menschlichen Bedürfnisse nach Geborgenheit, sozialem Kontakt und Anerkennung an. Durch Beschäftigung in der Küche, im Garten, in der Fahrradwerkstatt oder bei der Geländepflege und Holzgewinnung sollen Besucherinnen und Besucher der Tagesstätte Handlungskompetenzen erhalten oder erweitern und dabei Lust- und Interessenlosigkeit überwinden. Der strukturierte Tagesablauf unterstützt sie dabei.
Um 9 Uhr gibt es Frühstück, anschließend steht für jeden eine sinnvolle Beschäftigung bereit. Das Mittagessen gibt es um 12.30 Uhr. Den Nachmittag gestalten die Besucherinnen und Besucher miteinander mit Gesellschaftsspielen wie Skat, Brettspielen oder Billard. Beliebt sind die sportlichen Aktivitäten in der Turnhalle oder im Kegelverein, der sich gegenüber der Tagesstätte befindet. Eine größtmögliche Beteiligung aller ist erwünscht, individuelle Lösungen werden gesucht und gefunden.
Wir möchten den Betroffenen die Führung eines selbstbestimmten Lebens ermöglichen. Dafür bieten wir Unterstützung an, wo sie gebraucht wird.
Unsere Unterstützung umfasst:
Einen strukturierten Tagesablauf, durch
- gemeinsame Mahlzeiten
- Beschäftigungs- und Arbeitsangebote
- gemeinsame Freizeitgestaltung
Begegnung / Kontakt mit anderen Betroffenen
Lebenspraktische Hilfe, in Form von
- Körperpflege, Wäschereinigung
- Zubereitung der Mahlzeiten, gesunde Ernährung
- Hilfe bei Ämtergängen, Antragstellungen etc
- Beratung durch Sozialarbeiter
Psychologische Beratung
Aufnahme- und Ausschlusskriterien
Die Tagesstätte versteht sich als ein Baustein der Pflichtversorgung von Bürgerinnen und Bürgern auf der Grundlage der §§ 53 ff SGB XII i.V.m. § 55 SGB IX
Interessierte haben die Möglichkeit, während einer "Schnupperphase" an den Aktivitäten teilzunehmen und sich beraten zu lassen, bevor sie ihre Entscheidung treffen. Langfristig ist die regelmäßige Teilnahme verbindlich.
Mindestanforderungen sind kein Alkoholkonsum und keine Gewaltanwendung in der Tagesstätte. Darüber hinaus erwarten wir, dass die Besucher und Besucherinnen morgens nüchtern erscheinen.
In der Tagesstätte können Klienten mit primär psychischen oder psychiatrischen Erkrankungen sowie Anfallsleiden nicht aufgenommen werden. Auf die entsprechenden Angebote der stationären und ambulanten Einrichtungen in der Region wird verwiesen.
Finanzierung
Die Tagessatzfinanzierung erfolgt gemeinsam durch den örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger auf der Grundlage der §§ 53ff SGB XII i.V.m. § 55 SGB IX.