Verfügungsfonds
Der Verfügungsfonds ist ein Instrument des Programms Soziale Stadt, aus dem kleinere Maßnahmen (ohne Folgekosten) von Bewohnern oder im Programmgebiet wirkenden Akteuren kurzfristig und unbürokratisch unterstützt werden können.
Er dient der Aktivierung von Selbsthilfepotentialen und soll den im Stadtteil Wohnenden und Arbeitenden die aktive Teilnahme am Stadtteilleben ermöglichen. Die Projekte müssen sich vorrangig an die Bewohner richten und einen Bezug zu den im Integrierten Handlungskonzept definierten Handlungsfeldern haben.
- Gegenstände der Förderungen können bspw. sein:
- Veranstaltungen zur Förderung des Stadtteillebens (Feiern, Feste, Kultur, Ausstellungen…)
- Informationsmaterial (Flugblätter, Broschüren, …)
- Unterstützung finanziell Bedürftiger zur Teilnahme am sozialen Leben im Stadtteil (z.B. Übernahme oder Stützung von Teilnehmergebühren)
- Qualifizierung im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten
- kleinere Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung
Beim Verfügungsfonds handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung.
Für den angemessenen Eigenanteil können auch Drittmittel oder Eigenarbeit angerechnet werden. Derzeit stehen dem Stadtteil über den Verfügungsfonds jährlich 20.000 € zur Verfügung. Projektideen können jederzeit im Quartiersbüro vorgestellt werden. Vollständige Anträge müssen bis zwei Wochen vor Sitzung der Lenkungsgruppe, die über die Anträge entscheidet, beim Quartiersmanagement eingegangen sein.
Einen Antrag und weitere Informationen erhalten Sie gerne im Quartiersbüro.
Projektbeginn ab |
Antrag bitte spätestens einreichen bis |
20. März 2020 |
2. März 2020 |
01. Mai 2020 | 9. April 2020 |
19. Juni 2020 | 29. Mai 2020 |
21. August 2020 | 3. August 2020 |
2. Oktober 2020 |
14. September 2020 |
20. November 2020 | 30. Oktober 2020 |
Hier finden Sie in einer Übersicht die Projekte, die Geld aus dem Verfügungsfond erhalten haben.
Geförderte Projekte 2019
Geförderte Projekte 2018
Geförderte Projekte 2017
Geförderte Projekte 2016
Geförderte Projekte 2015