Eine Form der Hilfen zur Erziehung ist sozialpädagogische Familienhilfe. Sie setzt bei vorhandenen Fähigkeiten und Beziehungsstrukturen der Familie an. Ziel ist das Selbsthilfepotential der Familien zu vergrößern. Bei Bereitschaft zur Veränderung der Situation, dem Willen und der Fähigkeit der Familienmitglieder, tragfähige Beziehungen zueinander entwickeln zu wollen sowie der Bereitschaft, Verhalten ändern zu wollen, geht eine Familienhelferin in die Häuslichkeit, analysiert mit dem Betroffenen die Situation und übt über einen längeren Zeitraum neue Verhaltensweisen ein.
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Diese Form der Hilfe ist für Jugendliche gedacht, die einer intensiven Unterstützung bei ihrer Lebensbewältigung bedürfen. Sie dient der sozialen Integration und eigenverantwortlichen Lebensführung. Diese Hilfe ist auf Dauer angelegt und bezieht sich auf den einzelnen Jugendlichen. Sie knüpft bei den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen an. Der Gesetzgeber geht von einer schwer beeinträchtigten Entwicklung aus, so daß alle anderen Hilfen unzureichend wären.
Beziehungsgestaltung basierend auf einem Vertrauensverhältnis zwischen Helfer und Betreutem ist voraussetzender Bestandteil der Arbeit, deren Hauptschwerpunkte soziales Lernen, Perspektiventwicklung, Bewältigung des Lebensalltags sind wie z.B. Unterstützung bei Wohnungs-, Ausbildungs- oder Arbeitssuche.
Erziehungsbeistandschaft
Die Erziehungsbeistandschaft hilft bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und ist als Einzelfallhilfe in der Regel auf ein älteres Kind oder einen Jugendlichen bezogen. Der Erziehungsbeistand soll möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie den Jugendlichen unterstützen und seine Verselbständigung fördern. Vornehmlich geht es in der Praxis um Hilfe bei der Beziehungsgestaltung, Klärung in Richtung Eltern/Erziehungsberechtigte, Unterstützung bei schulisch/beruflichen Problemen und Integration in ein adäquates soziales Umfeld. Als familienergänzende Maßnahme müssen auch die Eltern in den Prozess entsprechend mit einbezogen werden, was sich als schwierig herausstellen kann, da ja im Vorfeld die Familie nicht in der Lage war, ihrer Erziehungsaufgabe gänzlich gerecht zu werden. Die sensible Aufgabe des Erziehungsbeistands bewegt sich hier zwischen Integration in die Familie und Unterstützung bei der Identitätsfindung wie auch Verselbständigung.
Erziehungsbeistandschaften sind in der Regel längerfristig angelegt und können sich der unterschiedlichsten Methoden der Sozialarbeit/Sozialpädagogik bedienen.
Erziehungsberatung
Aufgabe der Erziehungsberatung ist die Unterstützung bei der Klärung und Bewältigung individueller Probleme des Kindes oder des Jugendlichen und damit zusammenhängender familienbezogener Schwierigkeiten. Ziel ist die Lösung von Konflikten über Erziehungsfragen und der ihnen zugrundeliegenden Faktoren. Als Aufgabenschwerpunkte haben sich vor allem Diagnose, gutachterlichte Stellungnahmen und verschiedene Formen von Therapie, je nach Ausrichtungsprofil, herauskristallisiert.
Die Erziehungsberatung beinhaltet auch die Beratung und Unterstützung bei den mit Trennung/Scheidung zusammenhängenden Problemen, wenn in diesem Fall Kinder betroffen sind, sowie auch alle Fragen in bezug auf das neue Kindschaftsrecht, das zum 01.07.1998 reformiert wurde. Neben der klassischen Beratungsarbeit wird von dieser Stelle auch Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit geleistet.
Caritas-Kreisstelle Ostvorpommern
Hilfen zur Erziehung
Friedländer Straße 43
17389 Anklam
Tel.: 0 39 71 / 20 35-0
FAX: 0 39 71 / 20 35-19
E-Mail: erziehungshilfen.anklam@caritas-vorpommern.de
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Erziehungsberatung
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17389 Anklam
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